Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Foto-Thüringen . Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden Gültigkeit.
4. Weist der Inhalt der Sendung - dies gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials- Mängel auf, leistet Foto-Thüringen zunächst Gewähr durch Ersatzlieferung. Der Besteller kann erst nach gescheiterter Nacherfüllung Rücktritt vom Vertrag verlangen. Neben dem Rücktrittsrecht steht dem Besteller ein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels nicht zu. Der Besteller muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 72 Stunden nach Empfang der Sendung telefonisch mitteilen und binnen einer Woche schriftlich einreichen. Andernfalls sind die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Haftung für eventuell bereits entstandene und entstehende Kosten ausgeschlossen. Im Übrigen hat Foto-Thüringen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
5. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Foto-Thüringen . Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.
B. Honorare, Nutzung
1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montage, Fotocomposing, elektronischer Bildträger oder ähnlicher Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.
2. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt Foto-Thüringen sein Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials ab Bezahlung der Nutzungsrechnung. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und Foto-Thüringen ist von Schadenersatzansprüchen Dritter freigestellt.
3. Die Honorare richten sich nach Art und Umfang der Nutzung. Zur Bemessung gilt die jeweils gültige Preisliste von Foto-Thüringen . Wahlweise kann Foto-Thüringen die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zugrunde legen. Alle Honorare in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialabgabe.
4. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und das vereinbarte Verbreitungsgebiet. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Foto-Thüringen .
5. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.
6. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
7. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
8. Für beschädigte Bilder ist Schadenersatz in angemessener Höhe zu leisten, der sich grundsätzlich nach dem Grad der Beschädigung und einer dadurch beschränkten Verwendbarkeit des Bildes richtet. a) Leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt: EURO 200,00 b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: EURO 320,00 c) Verlust oder Totalbeschädigung: EURO 800,00 d) Ersatzgebühr für wiederbeschaffbare Duplikate: EURO 130,00
9. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bestimmungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial von Foto-Thüringen .
C. Gebühren, Kosten, Ausleihfristen
1. Für alle Bildlieferungen und digitalen Bildübertragungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
2. Mit der Lieferung von bestelltem Bildmaterial wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist.
3. . Soweit keine anderweitige schriftliche Absprache zwischen den Parteien besteht , stellt Foto-Thüringen die Auswahlsendungen 21 Tage, ab Eingangsdatum beim Besteller, zur Auswahl und Sichtung zur Verfügung. Bei Nichteinhaltung der Rückgabefrist werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten von € 1,00 pro Bild und Tag fällig. Die Rückgabe der Bilder hat entweder persönlich oder durch Boten an einen empfangsberechtigten Foto-Thüringenmitarbeiter oder durch Übergabeeinschreiben zu erfolgen. Dies gilt für jede Rückgabe von Bildern. Kostenfreie Verlängerung der Ausleihfrist ist nur nach Absprache möglich.
4. Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorars erworben hat, sind innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Datum der Honorarrechnung, zurückzugeben. Bei Fristüberschreitung, siehe C. 3)
D. Sonstiges
1. Eine Entstellung der urheberrechtlich geschützten Werke durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.
2. Unsere Rechnungen sind stets sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Erfurt. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer-und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.